Unterschied zwischen "Umtausch" und "Rückgabe"
Im alltäglichen Sprachgebrauch machen die wenigsten Verbraucher einen
Unterschied zwischen Umtausch und Rückgabe. Rechtlich gesehen handelt
es sich um ganz verschiedene Dinge.
- Umtausch
Gewähren Sie ein Umtauschrecht, dürfen Kunden Waren einfach zurückgeben, wenn diese nicht gefallen. Allerdings besteht nur die Möglichkeit zum Umtausch gegen andere Waren oder gegen einen Gutschein, der beim nächsten Einkauf in Ihrem Geschäft eingelöst werden kann. - Rückgabe
Gewähren Sie Ihren Kunden ein Rückgaberecht, darf die Ware ebenfalls bei Nichtgefallen zurückgebracht werden. Aber hier müssen Sie den Kaufpreis erstatten. Der Kunde bleibt nicht an Ihr Geschäft gebunden und kann das Geld anderweitig ausgeben.
Das Umtausch- und das Rückgaberecht sind freiwillige Leistungen, die Sie aus Kulanz anbieten. Sobald Sie das allerdings tun, sind Sie rechtlich an Ihre Entscheidung gebunden.
Sofern Sie den Umtausch oder die Rückgabe von Waren akzeptieren, dürfen Sie diese an bestimmte Bedingungen knüpfen. Folgende Einschränkungen sind bei Rückgabe oder Umtausch möglich und sinnvoll:
- nur gegen Vorlage des Kassenbons oder der Rechnung,
- zeitliche Befristung von beispielsweise 7, 14 oder 30 Tagen bis unbegrenzt ab Kaufdatum,
- Ausschluss reduzierter Ware,
- Ausschluss von Unterwäsche und Bademode aus hygienischen Gründen,
- Ausschluss von Sonder- und Maßanfertigungen
"Das Zierwerk" bietet den Umtausch an.
Umtausch eines Fehlkaufs nur gegen Gutschein. Keine Barauszahlung. Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
"Das Zierwerk" bietet keine Rückgabe an.